Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.
Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Der Pfarrkirchenrat ist für die Vermögensverwaltung und die baulichen Angelegenheiten in der Pfarre verantwortlich.
Zusammensetzung der Pfarrgemeinderates lt. konst. Sitzung vom 06.04.2022
Vorsitzender: P. Vitus Weichselbaumer
stv. Vorsitzender: Mag. Andreas Geierlehner LL.M.
Vorstand: Mag. Andreas Geierlehner LL.M., Johann Heigl, Elke Hörndler-Wagner, Margarete Resch, Franz Wieser
Im Bild die Mitglieder Pfarrgemeinderates und Pfarrkirchenrates:
erste Reihe von links nach rechts: Johann Atschreiter, Elke Hörndler-Wagner, Franz Wieser, Pfarrer em. Abt Berthold Heigl, PGR-Obmann Andreas Geierlehner, Johann Heigl, Margarete Resch
zweite Reihe von links nach rechts: Ilse Harreither, Maria Anna Geierlehner, Diakon Wolfgang Mühlehner, Elisabeth Hora, Herta Kronberger, Levente Somogvary (Religionslehrer) , Theresia Reitbauer, Josef Streißelberger, Rosa Wurzer, Tobias Kittinger (Landjugend), Leopold Huber, Gerlinde Geiger, Patrick Helmreich (Landjugend), Simone Wagner
Nicht am Bild: Pfarrer P. Vitus Weichselbaumer, P. Andreas Tüchler, Laura Hausberger (Jungschar), Michael Kittinger (Jungschar), Brigitte Atschreiter, Leopoldine Sallegger, Anita Auer (Kirchenmusik), Edermayr Monika (PKR)
Was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen.
Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist.
Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend.
Die Erneuerung von Kirche und Welt durch lebendige Christengemeinden ist erklärtes Ziel des II. Vatikanischen Konzils. In diesem Bemühen hat der Pfarrgemeinderatseine Wurzeln.
Der Pfarrgemeinderat als Leitungsgremium berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung. Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und Bauangelegenheiten zuständig.
Er macht nicht alles selbst, sondern richtet Fachausschüsse ein oder delegiert Aufgaben an Einzelne oder Gruppen. Der Pfarrgemeinderat schafft dir personellen, räumlichen und finanziellen Vorraussetzungen der Pfarrgemeinde, bemüht sich um Information, Meinungsbildung und Austausch von Erfahrungen, stimmt die interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, koordiniert deren Aktivitäten, gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt die Pfarrgemeinde nach außen.
Zusammensetzung des Pfarrkirchenrates:
Vorsitzender: Pfarrer P. Vitus Weichselbaumer
stv. Vorsitzender: Franz Wieser
weitere Mitglieder: Atschreiter Johann, Edermayr Monika, Geierlehner Andreas, Heigl Johann, Sallegger Leopoldine, Streißelberger Josef, Wurzer Rosa
Was ist der Pfarrkirchenrat?
Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Vorsitzenden (der für die Pfarre zuständige Priester) und mindestens 4, höchstens 10 Pfarrangehörigen. Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates werden vom Pfarrer über den Dechant der bischöflichen Behörde zur Ernennung vorgeschlagen, wobei mindestens die Hälfte der zu ernennenden Mitglieder vom Pfarrgemeinderat namhaft gemacht werden, davon mindestens zwei aus den Reihen der Mitglieder des Pfarrgemeinderates. Die übrigen Mitglieder können vom Pfarrer frei nominiert werden.